Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Private Veräußerungsgeschäfte

Veräußerungsfristen

Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Für sonstige bewegliche Gegenstände (u. a. auch für physisches Gold) gilt hingegen eine Veräußerungsfrist von einem Jahr.

Aufschiebend bedingter Verkauf

Im Streitfall erfolgte der Grundstücksverkauf (notarielle Beurkundung) zwar innerhalb der Veräußerungsfrist, nach etwa 9 Jahren. Der Vertrag wurde allerdings erst mit Erteilung einer bestimmten behördlichen Freistellungsbescheinigung wirksam. Die Erteilung der Bescheinigung erfolgte knapp ein Jahr nach der Beurkundung, lag damit also außerhalb der steuerlichen Veräußerungsfrist. Streitig war, ob der Gewinn aus der Veräußerung zu versteuern war.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof bejahte dies. Der für die steuerliche Beurteilung maßgebliche Veräußerungszeitpunkt ist stets derjenige, zu dem die Vertragspartner die jeweiligen rechtsgeschäftlichen Erklärungen bindend abgeben. Und dies erfolgt stets im Zeitpunkt der notariellen Vertragsschließung (Beurkundung). Ein außerhalb der Veräußerungsfrist liegender Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung ist insoweit für die Besteuerung unerheblich (Urt. v. 10.02.2015, IX R 23/13). Damit ist hinsichtlich der Berechnung der steuerrelevanten Veräußerungsfristen stets das Datum des notariellen Vertrags entscheidend.

Stand: 28. April 2015

Bild: modul_a - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.