Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021

Aufwandsentschädigungen

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2020 (BGBl 2020 I S 3096) wurden der Übungsleiterfreibetrag von € 2.400,00 auf € 3.000,00 und die Ehrenamtspauschale von € 720,00 auf € 840,00 erhöht (§ 3 Nr. 26 und 26a Einkommensteuergesetz/EStG). Zusätzlich zu diesen beiden Freibeträgen stellt § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG bestimmte Aufwandsentschädigungen, die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlt werden, steuerfrei. Entsprechendes gilt für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an Personen, die öffentliche Dienste leisten.

Erhöhung der Pauschalen

Mit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2021 zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (vgl. „Entwurf einer vierten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008“) werden die Pauschalen für gesetzlich geregelte oder durch Rechtsverordnung festgelegte Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen der Höhe nach dem Betrag der Übungsleiterpauschale angepasst. Dementsprechend werden bei ehrenamtlich tätigen Personen 1/3 der gewährten Aufwandsentschädigung, mindestens aber € 250,00 (bisher € 200,00), monatlich steuerfrei gestellt. Von den Pauschalentschädigungen, die Gemeinden oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts für eine gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeit zahlen, darf ein Betrag bis zu € 8,00 (bisher € 6,00) täglich ohne nähere Prüfung als steuerfrei anerkannt werden.

Zeitliche Anwendung

Die höheren Pauschsätze sind erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 enden bzw. gelten für Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2020 zufließen.

Stand: 27. April 2021

Bild: contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.