
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden
Erbschaftsteuerrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) einzelne Vorschriften des gegenwärtigen Erbschaftsteuerrechts für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die Finanzämter angewiesen, im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Steuerfestsetzungen in vollem Umfang nur noch vorläufig durchzuführen. Das Vorläufigkeitsgebot bezieht sich auf nach dem 31.12.2008 entstandene Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 12.03.2015).
Stand: 28. April 2015
Bild: Jean Kobben - Fotolia.com
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Ausgabe Mai 2015
- Neues Steuertarifänderungsgesetz
- Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
- Betriebswirtschaft: Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)
- Erbschaftsteuer: Vorläufige Steuerfestsetzung
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Entnahme des betrieblichen Kraftfahrzeugs
- Überstunden bei geringfügiger Beschäftigung