Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Jahressteuergesetz 2015

Erster Referentenentwurf im September vorgelegt

Jahressteuergesetz 2015

Das Bundesministerium der Finanzen hat aktuell den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2015 vorgelegt. Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wird u.a. die Abgabenordnung angepasst. Außerdem werden weitere Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt.

Die wesentlichen Änderungen

Den Finanzbehörden werden erweiterte Mitteilungspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche auferlegt (§ 31b AO-E). Im Bereich des Einkommensteuerrechts werden die Kriterien für eine Erstausbildung neu definiert, deren Kosten steuerlich nicht absetzbar sind. Gemäß § 9 Abs. 6 EStG-E liegt eine steuerlich anzuerkennende Berufsausbildung nur dann vor, wenn eine auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geordnete Ausbildung mit einer vorgesehenen Dauer von mindestens 18 Monaten (bei vollzeitiger Ausbildung) und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. Die Neuregelung zielt vor allem auf Gestaltungen ab, bei denen angehende Studenten vor Beginn des Studiums eine „Ausbildung“ als Taxifahrer oder Skilehrer absolvieren, um anschließend die gesamten Studienkosten steuerlich geltend machen zu können. Solche Gestaltungen funktionieren in Zukunft nicht mehr.

Anhebung der Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Ferner soll die Freigrenze für die Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen gewähren kann, von 110 € auf 150 € erhöht werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG-E).

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Das Bundesfinanzministerium wird ermächtigt, den Anwendungsbereich der Regelungen über die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf weitere Umsätze auszudehnen, bei denen es zu schwerwiegenden Betrugsfällen gekommen ist (§ 13b Abs. 10 UStG-E).

Stand: 26. September 2014

Bild: Printemps - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Marketing
Marketing Cookies werden verwendet, um Besuchern der Website personalisierte Werbung anzuzeigen. Diese Cookies von Drittanbieter ermöglichen es, Besucher der Website über mehrere Websites hinweg zu erkennen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.