Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Steuervereinfachungsgesetz

Arbeitnehmer:

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 € soll rückwirkend zum 1.1.2011 auf 1.000 € angehoben werden. Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer zusammen mit anderen Personenkreisen künftig die Möglichkeit erhalten, nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Geringverdiener sollen künftig keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben müssen.

Kinderbetreuung und Kindergeld:

Bei der Geltendmachung der Kosten für die Kinderbetreuung soll die Unterscheidung zwischen einer durch die Berufstätigkeit bedingten oder privat veranlassten Notwendigkeit der Kinderbetreuung entfallen. Beim Kindergeld für volljährige Kinder will die Bundesregierung künftig auf die Überprüfung des Einkommens volljähriger Kinder verzichten.

Erleichterungen bei Entfernungspauschale:

Die bislang notwendige tageweise Vergleichsrechnung in Fällen, in denen der Steuerpflichtige abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und seinen PKW nutzt, soll auf eine jährliche Vergleichsrechnung umgestellt werden.

Erklärung von Kapitaleinkünften für Spendenabzug und außergewöhnliche Belastungen nicht mehr nötig:

Abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte konnten bei der Berechnung des Spendenhöchstbetrags und für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen bislang nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige die Kapitaleinkünfte erklärt hat. Die Bundesregierung will auf diese Erklärungspflicht künftig verzichten.

Vermietung:

Unterschreitet der verlangte Mietzins die ortsübliche Miete ab einem bestimmten Prozentsatz, muss der Vermieter einen Totalüberschuss nachweisen, um Werbungskosten im vollen Umfang geltend machen zu können. Dies soll künftig entfallen, wenn die vereinbarte Miete mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt (derzeit sind es 56 %).

Stand: 15. Januar 2011

Bild: Steffen Mischke

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.