Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Badrenovierung

Arbeitszimmeraufwendungen

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bis zu € 1.250,00 im Jahr sind absetzbar, wenn für die entsprechenden Tätigkeiten kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Umfang der Aufwendungen 

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, galt bisher der Grundsatz, dass alle Aufwendungen für das Gebäude/die Wohnung als auch für dazugehörige Außenanlagen flächenanteilig als Arbeitszimmeraufwendungen geltend gemacht werden können. Nun hat der Bundesfinanzhof/BFH in einem aktuellen Urteil (vom 14.5.2019, VIII R 16/15) entschieden, dass Renovierungs- und Umbaukosten nicht absetzbar sind, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient. Im Streitfall ging es um die Umbaukosten für das Badezimmer in einem Einfamilienhaus, in dem sich auch ein Arbeitszimmer befand. Das Finanzamt erkannte von den Umbaukosten nur die Aufwendungen für den Tausch der Arbeitszimmertüre an. Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung der Finanzverwaltung.

Fazit

Aufwendungen für andere vorwiegend privat genutzte Räume innerhalb der Privatwohnung, in der sich das Arbeitszimmer befindet, sind nicht absetzbar. Gleiches gilt nach Auffassung des BFH, wenn ein Steuerpflichtiger den Rollladen seines Wohnzimmerfensters reparieren lässt.

Stand: 26. September 2019

Bild: Gajus - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.