Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Schneeräumkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Winterdienst

Zu Beginn der kalten Jahreszeit müssen sich Haus- und Grundbesitzer regelmäßig um die Erledigung der Räumpflichten auf ihrem Teil des öffentlichen Gehsteigs kümmern. Vielfach wird die Räumung der Gehsteige einem Hausmeister- oder Winterdienstunternehmen übertragen. Die Kosten hierfür können nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg (Urt. v. 23.08.2012, 13 K 13287/10) als haushaltsnahe Dienstleistungen in dem gesetzlichen Umfang steuermindernd geltend gemacht werden (siehe hierzu Tipp Seite 3).

Anhängiges BFH-Verfahren

Die Finanzverwaltung ist hier allerdings anderer Meinung und hat gegen das steuerzahlerfreundliche FG-Urteil die Revision eingelegt (Az. VI R 55/12). Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es in diesen Fällen an der nötigen Nähe zum Haushalt. Denn der Haushalt würde an der Grundstücksgrenze enden. Demgegenüber steht die Meinung, dass die Schneeräumpflicht der öffentlichen Straßen und Gehsteige in untrennbarem rechtlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem zum Haushalt gehörendem Grundstück steht.

Fazit

Es empfiehlt sich in allen Fällen, die Steuerermäßigung für die Kosten des Winterdienstes zu beantragen und bei Ablehnung durch die Finanzverwaltung Einspruch einzulegen. Sollen die Winterdienstkosten ganz oder teilweise noch 2013 geltend gemacht werden, müssen diese bis 31.12. an den Dienstleister überwiesen werden.

Stand: 12. Oktober 2013

Bild: PhotographyByMK - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.