Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise

Arbeitslosengeld II für Kleinunternehmer und Soloselbstständige

Kleinunternehmer und Soloselbstständige sind in aller Regel nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert. Im Zuge der Corona-Krise wurde für diesen Personenkreis der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Nach dem sogenannten „Sozialschutz-Paket“ greift für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit soll der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert sein. Die Selbstständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden.

Notfall-Kinderzuschlag

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Sozialschutz-Pakets die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag neu festgelegt. Familien, die Kurzarbeitergeld erhalten, selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben, weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen, können einen Notfall-Kinderzuschlag von bis zu € 185,00 pro Kind erhalten. Zur Antragstellung genügt der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Anträge und weitere Informationen unter  https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

Stand: 29. April 2020

Bild: yuriygolub - stock.adobe.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.