Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Garagenkosten

Doppelte Haushaltsführung

Ist ein Steuerpflichtiger außerhalb des Ortes seines eigenen Hausstandes beschäftigt und unterhält er am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung, kann er die Miet- und Mietnebenkosten für die Wohnung als Werbungskosten geltend machen. Strittig war bisher, ob dies auch für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz gilt. Die Finanzverwaltung lehnte einen Werbungskostenabzug im Regelfall ab bzw. argumentierte, dass diese zu den Unterhaltskosten für den PKW gehören und mit der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten abgegolten wären.

Urteil des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof (BFH) rechnete hingegen die Stellplatzkosten zu den notwendigen Mehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Stellplatzkosten würden zwangsläufig entstehen, wenn der Stellplatz zum Schutz des Fahrzeugs oder wegen der angespannten Parkplatzsituation am Beschäftigungsort angemietet wird.

Berufliche Veranlassung nicht relevant

Der BFH betonte, dass es für den Werbungskostenabzug unerheblich sei, ob der Steuerpflichtige seinen Privat-PKW für berufliche Zwecke nutzt oder nicht. Denn der Werbungskostenabzug im Rahmen der doppelten Haushaltsführung würde gerade auch solche Kosten erfassen, die - ohne den aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushalt – regelmäßig zu den Lebensführungskosten gehören (BFH Urt. v. 13.11.2012, VI R 50/11).

Stand: 12. April 2013

Bild: dreamer - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Marketing
Marketing Cookies werden verwendet, um Besuchern der Website personalisierte Werbung anzuzeigen. Diese Cookies von Drittanbieter ermöglichen es, Besucher der Website über mehrere Websites hinweg zu erkennen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.