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Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand

Verschonungsregelungen

Erben von Betriebsvermögen zahlen deutlich weniger an Erbschaftssteuern als Erben privater Vermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen geht Betriebsvermögen sogar ganz steuerfrei über, nämlich wenn der Nachfolger den Betrieb mindestens 7 Jahre lang nahezu unverändert und mit nahezu gleicher Anzahl der Beschäftigten (mindestens 700 % der Lohnsumme) fortführt. Hiergegen haben sich die 32 dem Beirat des Bundesfinanzministeriums angehörenden Finanzwissenschaftler in einem neuen 44-seitigen Gutachten ausgesprochen (Download unter www.bundesfinanzministerium.de).

Wesentliche Argumente

Die Wissenschaftler führen u.a. aus, dass es für eine ernsthafte Bedrohung der Wirtschaft und der Arbeitsplätze wegen der Erbschaftsteuer keine Anhaltspunkte gäbe. Mit Abschaffung sämtlicher Vergünstigungen könnte der Steuersatz auf einheitlich 12,5 % gesenkt werden. Darüber hinaus ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. II R 9/11 ein Verfahren anhängig, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer – insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen – geprüft wird.

Stand: 12. April 2012

Bild: Illustration

Über Roth und Munch

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