Vorabpauschale
Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG). Die Höhe der Vorabpauschale bemisst sich am sogenannten Basiszinssatz, der alljährlich vom Bundesfinanzministerium/BMF festgelegt wird.
BMF-Schreiben zur Vorabpauschale
Während der Basiszinssatz für die Jahre 2018 bis 2020 zwischen 0,87 % und 0,07 % betrug, ergibt sich für 2021 angesichts der Negativzinspolitik der Zentralbank ein negativer Basiszinssatz von -0,45 % (Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren, vgl. BMF-Schreiben vom 6.1.2021 IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :004). Daher wird für 2021 keine Vorabpauschale erhoben.
Stand: 24. Februar 2021
Bild: Studio13lights - stock.adobe.com
Über Roth und Munch
Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!
Ausgabe März 2021
- Neustarthilfe für Soloselbständige: Was regeln die neugefassten FAQ?
- Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz
- Vorabpauschale für 2021
- Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021
- Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
- Rückerstattung Schweizer Quellensteuern
- Stromkostenersatz für Elektrofahrzeuge
- Steuerfallen bei der GmbH-Kapitalrücklage vermeiden
- Modernisierung des Personengesellschaftsrechts