Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Doppelte Haushaltsführung

Hausstand:

Zum Nachweis eines zur Geltendmachung der Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung notwendigen eigenen Hausstandes war nach Verwaltungsauffassung bislang u.a. der Nachweis zu führen, dass sich der Partner „finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann“ (R 9.11 der Lohnsteuerrichtlinien).

Aktuelle Finanzgerichts-Rechtsprechung:

Das Finanzgericht Münster hat hierzu in einem aktuellen Urteil (vom 20.12.2011, 1 K 4150/08 E) entschieden, dass eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts und außerdem eine Einwohner-Meldung als Erstwohnsitz nicht zwingend erforderlich sei. Der Fall betraf eine Berufspendlerin, der der Werbungskostenabzug für Aufwendungen für ihre Wohnung am Beschäftigungsort vor ihrer Eheschließung versagt wurde, weil sie sich nicht finanziell an den Aufwendungen für die Wohnung des Klägers beteiligt hat. Darauf komme es aber nicht an. Denn aus einem finanziellen Beitrag lässt sich nicht zwingend auf das Unterhalten eines eigenen Hausstandes schließen.

Revision zugelassen:

Ob die Finanzverwaltung allerdings nicht wieder die Oberhand gewinnt, bleibt abzuwarten. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Unabhängig von dieser Entscheidung dürfte sich der Bundesfinanzhof über die Frage der Kostenbeteiligung und Kostentragung im Rahmen des Nachweises eines eigenen Hausstandes in Kürze äußern. Jedenfalls ist seit dem 21.2.2011 ein diesbezügliches Verfahren vor dem BFH anhängig (Az. VI R 87/10).

Stand: 12. Februar 2012

Bild: FotoLyriX - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.