
Besteuerung von Renten
Viele Rentner müssen seit 2005 wieder eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund dafür ist das Alterseinkünftegesetz aus 2004. Renten müssen seit 2005 mit einem Ertragsanteil von 50 % versteuert werden.
Musterverfahren
Vor dem Finanzgericht (FG) Saarland läuft derzeit ein Musterverfahren zur Frage der Doppelbesteuerung von Renten (Az. 3 K 1072/20). In dem Verfahren geht es u. a. gegen die Typisierung der Besteuerungsvorschrift (§ 22 Einkommensteuergesetz-EStG) sowie gegen die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen Ertragsanteils der Renten. Rentnerinnen und Rentner können sich auf o. g. Verfahren berufen und Einspruch einlegen.
Stand: 27. Mai 2020
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Über Roth und Munch
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Ausgabe Juni 2020
- Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet
- Betriebsprüfungen in Corona-Zeiten
- Abgabefristen in der Corona-Krise
- Doppelbesteuerung der Renten
- Zuwendungen an Geschäftspartner während der Corona-Krise
- Corona: Auswirkungen auf gesetzliche Sozialversicherungspflicht
- Corona-Hilfen von steuerbegünstigten Organisationen
- Spenden während der Corona-Krise
- Offenlegung von Jahresabschlüssen