
Sozialschutz-Paket II
Der Bundesrat hat im Mai 2020 dem „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“, kurz „Sozialschutz-Paket II“ zugestimmt. Das Gesetzespaket beinhaltet u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat um 10 % auf 70 % der Bemessungsgrundlage. Die Erhöhung gilt für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 %. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten jeweils 7 % mehr.
Stand: 29. Juni 2020
Bild: xyz+ - stock.adobe.com
Über Roth und Munch
Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!
Ausgabe Juli 2020
- Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
- Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet
- Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuersenkung
- Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
- Urlaub in der Kurzarbeit
- Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)
- Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag
- Höheres Kurzarbeitergeld
- Konjunkturpaket 2020: Mit Steuersenkungen gegen die Rezession
- Grenzpendler Österreich
- Neue Umzugspauschalen 2020
- Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten
- Lohnfortzahlung für Eltern