Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen

Einkommensteuererklärungen:

Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit erzielen, müssen ihre Einkommensteuererklärung 2011 erstmalig zwingend elektronisch übermitteln. Bislang war es dem Steuerpflichtigen freigestellt, ob er die Steuererklärung elektronisch oder in Papierform einreicht. Die zwingende elektronische Abgabe gilt außerdem für alle Feststellungserklärungen sowie für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Nicht betroffen von der elektronischen Abgabepflicht sind Arbeitnehmer.

Abgabefrist:

Bei genereller Abgabepflicht endet die Abgabefrist für elektronische als auch für Steuererklärungen in Papierform am 31. Mai 2012. Sofern der Steuerpflichtige nicht zur Abgabe verpflichtet ist und die Veranlagung beantragt, gilt eine Abgabefrist bis 31.12.2015.

Umsatzsteuererklärungen:

Was vielfach bereits anhand der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Monats-/Quartalsmeldungen) praktiziert wurde, wird ab dem 1.1.2012 auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung Pflicht! Nach § 18 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes ist die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtend. Dies gilt erstmalig für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden (vgl. § 27 Abs. 17 des Umsatzsteuergesetzes). Eine elektronische Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist somit erstmals für das Jahr 2011 abzugeben. Die Abgabefrist endet am 31. Mai 2012.

Stand: 12. Januar 2012

Bild: Andreas F. - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.