Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Kosten für Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen

Bundesfinanzhof billigt Steuerermäßigung

Für Handwerkerleistungen in einem Privathaushalt kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens bis zu 1.200 € pro Steuerjahr geltend gemacht werden (§ 35a des Einkommensteuergesetzes- EStG).

Winterdienst

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) fallen hierunter auch Aufwendungen für die Räumung der öffentlichen Gehsteige im Winter (Urt. v. 20.03.2014, VI R 55/12). Der BFH wendet sich damit gegen die Ansicht der Finanzverwaltung. Diese lässt im Anwendungsschreiben vom 10.01.2014 (Az. IV C 4-S 2296-b/07/0003:004) nur Schneeräumkosten auf dem Privatgrundstück des Steuerpflichtigen zum Steuerabzug zu. Der BFH schränkt allerdings ein: Es muss sich um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt stehen. Das ist jedoch der Fall, wenn der Steuerpflichtige als Eigentümer oder Mieter zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und Wegen verpflichtet ist.

Zahlung

Die Steuerermäßigungen können geltend gemacht werden im jeweiligen Jahr der Zahlung. Ist der Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 € für 2014 noch nicht erreicht, sollten die Winterdienstkosten bis 31.12. an den Dienstleister überwiesen werden. Eine Barzahlung ist steuerschädlich, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (Beschluss vom 30.07.2013, VI B 31/13).

Stand: 27. November 2014

Bild: Irina Fischer - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Marketing
Marketing Cookies werden verwendet, um Besuchern der Website personalisierte Werbung anzuzeigen. Diese Cookies von Drittanbieter ermöglichen es, Besucher der Website über mehrere Websites hinweg zu erkennen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.