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Inhalt

Steuerbescheide richtig prüfen

Prüfraster für die Prüfung von Steuerbescheiden

Fehlerhafte Steuerbescheide

Zum Jahresende 2013 sind im Regelfall die Steuerbescheide für 2011 bzw. 2012 bekannt gegeben worden. Eine Großzahl der von den Finanzverwaltungen erstellten Steuerbescheide ist bekanntlich fehlerhaft. Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Ratgeber-Reihe ein Prüfraster zur Prüfung von Einkommensteuerbescheiden veröffentlicht (Ratgeber-Reihe Nr. 61, www.steuerzahler.de).

Rechtsmittel einlegen

Wurden bestimmte Werbungskosten nicht berücksichtigt oder falsch berechnet oder wurde die einbehaltene Lohnsteuer nicht richtig angesetzt usw., kann der Steuerpflichtige gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Ein solcher Einspruch muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheides erfolgen. Keine Einsprüche sind notwendig, soweit die Steuer nur vorläufig festgesetzt worden ist. Inwieweit dies der Fall ist, geht aus den allgemeinen Vorläufigkeitsvermerken auf den Steuerbescheiden bzw. aus der vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Liste zur vorläufigen Steuerfestsetzung hervor.

Stand: 29. November 2013

Bild: Jürgen-Fälchle - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

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