Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Blick von Weinberg auf Burg in Saarburg
Inhalt

Kostenloser Klinikparkplatz

Kein Anspruch kraft betrieblicher Übung

Betriebliche Übung

Als „betriebliche Übung“ werden regelmäßige, bestimmte Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, dass diese Verhaltensweisen (meist handelt es sich um eine Vergünstigung) des Arbeitgebers auf Dauer gewährt werden.

Betriebsparkplatz

So verhielt es sich auch mit einem Betriebsparkplatz vor einem Großklinikum. Bislang war es den Bediensteten gestattet, auf diversen Parkplätzen sowie einem Parkdeck kostenlos zu parken. Nach der Durchführung diverser Umbaumaßnahmen und der Herstellung einer neuen Parkplatzanlage wurde das Parken kostenpflichtig – auch für die Mitarbeiter. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern einen kostenfreien Parkplatz zur Verfügung zu stellen, auch nicht aus der „betrieblichen Übung“ heraus (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urt. v. 13.02.2014, 1 Sa 17/13).

Stand: 27. Mai 2014

Bild: Thaut Images - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Marketing
Marketing Cookies werden verwendet, um Besuchern der Website personalisierte Werbung anzuzeigen. Diese Cookies von Drittanbieter ermöglichen es, Besucher der Website über mehrere Websites hinweg zu erkennen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.