Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Blick von Weinberg auf Burg in Saarburg
Inhalt

Grundsteuer

Steuerbefreiung

Grundstücke, die von öffentlichen Krankenhäusern bzw. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts genutzt werden, sind nach § 3 Abs. 1 Grundsteuergesetz/GrStG steuerfrei. Dienen solche Grundstücke auch Wohnzwecken (z. B. die Privatwohnung des Chefarztes im Krankenhausgebäude), besteht grundsätzliche Grundsteuerpflicht (§ 5 Abs. 2 GrStG).

Wohnungen Demenzkranker

Streitig war, ob Wohneinheiten, die der vollstationären Pflege von Demenzkranken dienen, als grundsätzlich grundsteuerpflichtige Wohnungen innerhalb eines (dem Grunde nach steuerbefreiten) Gebäudekomplexes der Pflegeeinrichtung angesehen werden können. Das Finanzgericht/FG Münster (vom 13.12.2018, 3 K 34/16 EW) sieht solche Wohnungen als grundsteuerfrei, wenn Dritte freien Zugang zu den Wohneinheiten haben und die Türen zu den Wohneinheiten nicht abschließbar sind oder wenn die Zimmer keine Küche haben. Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen.

Stand: 27. August 2019

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.