Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Blick von Weinberg auf Burg in Saarburg
Inhalt

Heileurythmisten/innen umsatzsteuerfrei

BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) musste sich vor Kurzem mit der Frage befassen, ob die Umsätze aus heileurythmischer Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei zu stellen sind, wenn der Leistungserbringer Mitglied des Bundesverbandes für Heileurythmie ist und der Bundesverband mit einzelnen Krankenkassen Verträge zur integrierten Versorgung mit anthroposophischer Medizin abgeschlossen hat. Der BFH hat diese Frage im Urteil vom 26.7.2017 (Az. XI R 3/15) bejaht und sämtliche heileurythmische Behandlungsleistungen unter diesen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer ausgenommen.

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung erkennt dieses Urteil an und hat mit Schreiben vom 27.11.2018 (Az. III C 3 - S 7170/08/10001) den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 4.14.4 Abs. 12 Nr. 2 entsprechend abgeändert. Damit bestehen künftig an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen der Heileurythmistinnen und Heileurythmisten keine Zweifel mehr.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: Aamon - fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.