Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Blick von Weinberg auf Burg in Saarburg
Inhalt

Knorpelbehandlungen und Gewebezüchtungen

Gelenksknorpel:

Der Katalog der umsatzsteuerfreien Dienstleistungen bei Ärzten erweitert sich stetig. Vor kurzem hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Umsätze aus dem Herauslösen von Gelenkknorpelzellen aus dem einem Menschen entnommenen Knorpelmaterial und ihre anschließende Vermehrung zur Reimplantation umsatzsteuerfrei sind (BFH v. 29.6.2011 XI R 52/07).

Der Fall:

Geklagt hat ein Biotechnologie-Unternehmen, das in der Forschung und Entwicklung von Erkrankungen des Knorpels, Knochen und Haut etc. tätig war. U.a. betrieb das Unternehmen eine Dienstleistung zur Züchtung und Vermehrung von Gelenkknorpelzellen. Die Finanzverwaltung behandelte diese Dienstleistung als umsatzsteuerpflichtig.

BFH:

Der Bundesfinanzhof (BFH) verneinte dies. Unter Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs klassifizierte der BFH die Gelenksknorpelzüchtungen als „Heilbehandlung“ und nicht als „Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen“. Damit ist die Leistung umsatzsteuerfrei, wenn sie – das war in dem Fall unstreitig - von Ärzten oder im Rahmen der Ausübung eines arztähnlichen Berufs erbracht wird.

Stand: 12. Februar 2012

Bild: Laurence Gough - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Marketing
Marketing Cookies werden verwendet, um Besuchern der Website personalisierte Werbung anzuzeigen. Diese Cookies von Drittanbieter ermöglichen es, Besucher der Website über mehrere Websites hinweg zu erkennen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.