Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Blick von Weinberg auf Burg in Saarburg
Inhalt

Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten

Gesundheitsbonus

Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten Geldprämien, wenn diese z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Maßnahmen zur Gesundheitsprävention oder bestimmte sportliche Aktivitäten wahrnehmen. Die Finanzämter neigen im Regelfall dazu, diese von den Krankenkassen meldepflichtigen Leistungen als Beitragsrückerstattungen zu qualifizieren und den Sonderausgabenabzug entsprechend zu mindern. Eine Kürzung des Sonderausgabenabzugs um solche Bonuszahlungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch abgelehnt, soweit die Zahlungen einen mit den Gesundheitsmaßnahmen verbundenen finanziellen Aufwand des Versicherten ganz oder teilweise ausgleichen (BFH Urteil v. 6.5.2020 - X R 16/18).

Auffassung des BFH

Der BFH stellt in dem Urteil klar, dass Bonuszahlungen nur dann keine Beitragsrückerstattung darstellen, wenn sie Aufwendungen des Versicherten abgelten, die diesem durch die Inanspruchnahme konkreter gesundheitsfördernder Maßnahmen entstanden sind. Eine Bonuszahlung für den Nachweis eines gesunden Körpergewichts wäre beispielsweise als Beitragsrückerstattung zu werten. Dasselbe würde für Boni gelten, die für Gesundheits-Checks oder für Zahnvorsorge geleistet werden, weil die Krankenkassen diese Leistungen im Regelfall übernehmen. Die bonifizierte Teilnahme an Sportveranstaltungen zählt der BFH hingegen zu den steuerfreien Bonuszahlungen, sofern dem ein entsprechender finanzieller Aufwand gegenübersteht.

Stand: 25. November 2020

Bild: tippapatt - stock.adobe.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.