Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Sepa-Umstellungsfrist verlängert

EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis 01.08.2014

SEPA

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. SEPA soll es allen EU-Bürgern ermöglichen, ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr unabhängig von Sitz oder Wohnort abwickeln zu können. SEPA ermöglicht europaweit freie Kontowahl. Die Abwicklung kann dabei über ein Kreditinstitut in ganz Europa getätigt werden. Hierzu kann sich der Bürger dasjenige Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen.

Fristverlängerung bis 01.08.2014

Die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften mit den SEPA-Kontodaten „BIC“ und „IBAN“ hätte bereits zum 01.02.2014 verbindlich werden sollen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der 28 EU-Mitgliedsstaaten billigte jedoch am Mittwoch, 22.01.2014 eine Fristverlängerung zur Einführung bis zum 01.08.2014. Das heißt, dass bis zu diesem Datum Lastschriften und Überweisungen auch mit den bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen angenommen werden.

Stand: 12. Februar 2014

Bild: Tilo Grellmann - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.