Seitenbereiche
EN FR

Do you want to enable Google Translate?

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies. Read more

Panoramabild von Saarburg
Inhalt

Verbesserung der Steuertransparenz

Agenda zur Steuervermeidung der EU-Kommission

Automatischer Informationsaustausch

Nicht nur für Kapitaleinkünfte soll es künftig einen automatischen Informationsaustausch geben. Die EU-Kommission hat kürzlich im Rahmen ihrer Agenda zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf Unternehmensebene ein neues Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vorgelegt. Darin wird u. a. vorgeschlagen, für Steuervorbescheide einen verbindlichen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen. Steuervorbescheide sind schriftliche Erklärungen von Steuerbehörden an Unternehmen, die im Vorhinein festlegen, wie die Unternehmenssteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Bisher wussten die Mitgliedstaaten oft nicht, dass ein anderer EU-Staat bereits einen Steuervorbescheid erteilt hat. Dies begünstigte bisher die Steuerverkürzung.

Datenaustausch alle 3 Monate

Nach dem Vorschlag sollen die nationalen Steuerbehörden im 3-Monats-Rhythmus den anderen Mitgliedstaaten einen Kurzbericht über alle von ihnen erteilten Steuervorbescheide mit grenzübergreifender Wirkung übermitteln. Soweit ein Steuervorbescheid steuerlich relevant ist, sollen weitere Einzelheiten angefordert werden können.

Weitere Transparenzanforderungen

Zum Maßnahmenpaket gehört weiterhin die Prüfung neuer Transparenzanforderungen an multinationale Unternehmen, die Reform des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, die Quantifizierung des Ausmaßes von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie die Aufhebung der Zinsbesteuerungsrichtlinie. Letzte wird durch die Einführung des automatischen Informationsaustausches für Kapitaleinkünfte überflüssig.

Stand: 29. Juni 2015

Bild: west_photo - Fotolia.com

Über Roth und Munch

Als Steuerberater mit einer Kanzlei in Saarburg bieten wir unsere Dienstleistungen auch im Raum Trier und Konz an. Zusätzlich haben wir uns auf die grenzüberschreitende Steuerberatung (Steuerberater für Luxemburg) spezialisiert. Sie haben Fragen zu einem bestimmten Thema? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Marketing
Marketing Cookies werden verwendet, um Besuchern der Website personalisierte Werbung anzuzeigen. Diese Cookies von Drittanbieter ermöglichen es, Besucher der Website über mehrere Websites hinweg zu erkennen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.